KONZEPTE


ABKALBEVERSICHERUNG


Versicherungsschutz wird für den Fall geboten, dass Muttertiere infolge ihrer Trächtigkeit oder des Gebärens verenden, notgeschlachtet oder notgetötet werden müssen und / oder deren komplette Leibesfrucht tot geboren wird, verendet oder notgetötet werden muss.

Die Entschädigungsleistung beträgt für das Muttertier 80 % der Versicherungssumme. Für die Leibesfrucht 10 % der Versicherungssumme des Muttertieres (bei Tod des Kalbes)

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Transportversicherung für Rinder




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