VERSICHERUNGS-
KONZEPTE
ABKALBEVERSICHERUNG
Versicherungsschutz wird für den Fall geboten, dass Muttertiere infolge ihrer Trächtigkeit oder des Gebärens verenden, notgeschlachtet oder notgetötet werden müssen und / oder deren komplette Leibesfrucht tot geboren wird, verendet oder notgetötet werden muss.
Die Entschädigungsleistung beträgt für das Muttertier 80 % der Versicherungssumme. Für die Leibesfrucht 10 % der Versicherungssumme des Muttertieres (bei Tod des Kalbes)